Skip to content

Nagelstudio eröffnen in Österreich: Welche Voraussetzungen du erfüllen musst

Die Frage ist nicht, was du können musst. Die Frage ist, wer du sein musst.

Fachlich keine. Für „Modellieren von Fingernägeln“ verlangt die Gewerbeordnung weder Ausbildung noch Prüfung. Was sie verlangt, ist persönlich: Eigenberechtigung – in der Regel ab 18 –, keine Gewerbeausschlussgründe nach § 13 GewO und ein Gewerbestandort in Österreich. Bei Drittstaatsangehörigkeit kommt der passende Aufenthaltstitel dazu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fachliche Voraussetzungen: keine. Das Gewerbe ist frei.
  • Eigenberechtigung, in der Regel das vollendete 18. Lebensjahr.
  • Keine Ausschlussgründe nach § 13 GewO – und die sind enger gefasst als „keine Vorstrafen“.
  • Ein Gewerbestandort in Österreich; ein inländischer Wohnsitz ist grundsätzlich nicht nötig.
  • EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind Österreicher:innen gleichgestellt.

Die Zahlen auf einen Blick

Welche fachlichen Voraussetzungen gibt es?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien mit Modellageplätzen

Keine. Das ist die vollständige Antwort. „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ steht auf der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe – ohne Einschränkung, ohne Klammerzusatz, ohne Befähigungsnachweis. Es gibt keine Prüfung, kein Zeugnis und keine Mindestzahl an Praxisjahren, die die Behörde sehen will.

Deshalb geht diese Seite über etwas anderes: Die Gewerbeordnung fragt nicht, was du kannst, sondern wer du bist. Alter, Vorstrafenregister, Insolvenzstatus und Aufenthaltstitel – das sind die vier Dinge, an denen eine Anmeldung tatsächlich scheitern kann.

Für die Nachbarberufe gilt das Gegenteil Kosmetik und Fußpflege sind reglementiert und verlangen einen Befähigungsnachweis.

Wer Wimpernverlängerung, Permanent Make-up oder Fußpflege anbieten will, braucht ein eigenes Gewerbe mit eigenem Nachweis. Wo genau die Grenze verläuft, steht auf Was darf ich nicht anbieten.

Wie alt musst du sein?

Du brauchst Eigenberechtigung – in der Regel heißt das das vollendete 18. Lebensjahr und keine gerichtliche Erwachsenenvertretung in diesem Bereich. Eine Obergrenze gibt es nicht; niemand ist zu alt für eine Gewerbeanmeldung.

Wenn du jünger bist und trotzdem arbeiten willst: Als Angestellte brauchst du gar keine eigene Gewerbeberechtigung, denn die hat der Betrieb. Das ist der übliche Weg für alle, die vor 18 einsteigen wollen.

Checkliste: freies Gewerbe anmelden

Acht Schritte, in der Reihenfolge, in der sie zu erledigen sind. Hak sie ab, während du sie machst – die Liste bleibt hier stehen, du musst nichts angeben.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Über deine Anmeldung entscheidet die Gewerbebehörde.

Du willst die Checkliste als Unterlage?

Wir melden uns so rasch wie möglich. Deine Daten verwenden wir nur, um deine Anfrage zu beantworten – ob du darüber hinaus von uns hören willst, entscheidest du mit dem Häkchen darüber.

Welche Vorstrafen schließen dich aus – und welche nicht?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien

Hier steht in Ratgebern meistens „keine Vorstrafen“, und das ist für die meisten Fälle schlicht falsch. § 13 GewO 1994 zieht zwei sehr unterschiedliche Linien, und keine davon lautet „gar nichts“.

Die erste Linie ist eine Schwelle: Eine Verurteilung sperrt dann, wenn sie zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder mehr als 180 Tagessätzen Geldstrafe geführt hat. Darunter nicht. Die zweite Linie ist eine Deliktgruppe, die ohne Betragsgrenze sperrt – dort geht es um Wirtschafts- und Sozialversicherungsdelikte.

Was § 13 Abs. 1 GewO 1994 tatsächlich unterscheidet.

Das Wort „getilgt“ ist der wichtigste Teil dieser Tabelle. Eine Verurteilung wirkt nicht lebenslang: Nach Ablauf der Tilgungsfrist ist sie für die Gewerbeanmeldung nicht mehr vorhanden. Die Behörde prüft das selbst – du musst nichts offenlegen, was getilgt ist.

Wenn du unsicher bist, frag vorher Nicht die Anmeldung ist das Risiko, sondern die Annahme.

Wer glaubt, gesperrt zu sein, und es deshalb gar nicht versucht, verliert unter Umständen Jahre wegen einer Strafe, die längst getilgt ist. Die Gewerbebehörde und die WKO-Gründerservice-Beratung geben dazu Auskunft, kostenlos und bevor du einen Antrag stellst.

Brauchst du einen Wohnsitz in Österreich?

Einen Gewerbestandort ja, einen Wohnsitz grundsätzlich nicht. Einzelunternehmen brauchen für die Ausübung in Österreich eine Standortadresse – bei einem Nagelstudio ist das ohnehin das Lokal oder, bei mobiler Arbeit, die Betriebsstätte. Wo du selbst gemeldet bist, ist eine andere Frage.

  • EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige: Sind österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Eine Anmeldung ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne österreichischen Hauptwohnsitz möglich – eine Standortadresse im Inland brauchst du trotzdem.
  • Drittstaatsangehörige: Hier entscheidet der Aufenthaltstitel, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Diese Seite gibt dazu bewusst keine Auskunft – die Antwort hängt vom einzelnen Titel ab und gehört zur zuständigen Stelle.
  • Der Standort ist keine Formalie: Er entscheidet, welche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist – in Wien der Magistrat – und er steht später im GISA.

Die häufigste Frage im Erstgespräch ist „darf ich das überhaupt“. Fast immer lautet die Antwort ja, und fast immer war die Sorge eine andere als die, die die Gewerbeordnung tatsächlich hat.

Parastoo Keshavarz, Ausbildung & Qualität bei SONAIL, Wien

Was passiert nach der Anmeldung?

Hände bei der Modellage eines Nagels an einem Arbeitsplatz bei SONAIL in Wien

Zwei Dinge, die niemand extra beantragt und die trotzdem ab dem ersten Tag laufen: die Pflichtversicherung bei der SVS und die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Die SVS kostet mindestens € 160,81 im Monat, auch wenn du null Umsatz machst.

Das ist der Grund, warum „die Voraussetzungen sind niedrig“ und „der Einstieg ist billig“ zwei verschiedene Sätze sind. Die vollständige Rechnung steht auf Nagelstudio eröffnen: Kosten, die Checkliste für die Anmeldung selbst findest du unten auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Nein. „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ ist ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis. Die Gewerbeordnung verlangt weder Ausbildung noch Prüfung.

Die Voraussetzungen sind niedrig. Das Können ist es nicht.

Die Behörde prüft dein Handwerk nicht – deine Gäste schon. SONAIL bildet in Wien genau für diese Lücke aus und geht die Anmeldung danach mit dir durch.

Checkliste ansehen

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 6. August 2026. Die Ausschlussgründe stammen aus § 13 GewO 1994, die übrigen Voraussetzungen von wko.at – beide am 6. August 2026 geprüft. Ob ein konkreter Ausschlussgrund vorliegt, entscheidet die Gewerbebehörde. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Passt dazu

Alle Seiten zu Gewerbe