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Nagelstudio in Wien: Was du mit deinem Gewerbe nicht anbieten darfst

Die vier Grenzen, an denen aus einem freien Gewerbe ein Verfahren wird.

Dein freies Gewerbe deckt das Modellieren, Reparieren und Gestalten von Fingernägeln ab. Nicht abgedeckt sind Fußpflege und Kosmetik samt Wimpernverlängerung, Permanent Make-up, Piercen und Tätowieren – das sind eigene, reglementierte Gewerbe. Medizinisches ist tabu. Und seit 1. September 2025 ist TPO in UV-Gelen verboten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fußpflege und Kosmetik sind reglementierte Gewerbe und nicht mitabgedeckt.
  • Wimpernverlängerung, Permanent Make-up, Piercen und Tätowieren fallen unter Kosmetik.
  • § 109 GewO erlaubt umgekehrt Friseur:innen Nagelpflege einschließlich Nageldesign.
  • TPO in UV-Gelen ist seit 1. September 2025 verboten – auch für Restbestände.
  • Die Hygiene-Ausübungsregeln ARFKMV gelten formal nicht für Nagelstudios.

Die Zahlen auf einen Blick

Welche Behandlungen gehören nicht zu deinem Gewerbe?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien mit Modellageplätzen

Alles, was nicht der Fingernagel ist. Das freie Gewerbe „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ deckt das Modellieren, Reparieren und Gestalten künstlicher Nägel sowie die Pflege des Naturnagels ab – und dort hört es auf. Die Zusatzangebote, die sich in einem Wiener Studio am ehesten aufdrängen, liegen fast alle außerhalb.

Der Reiz ist verständlich: Dieselbe Kundin sitzt schon am Tisch, und ein zweites Angebot verdoppelt den Bon. Nur ist die Gewerbeordnung an dieser Stelle nicht auslegungsfähig. Wer Fußpflege oder Wimpern ohne die entsprechende Berechtigung anbietet, übt ein reglementiertes Gewerbe unbefugt aus.

Die Behandlungen, nach denen in Wiener Studios am häufigsten gefragt wird.

Umgekehrt gilt: § 109 GewO 1994 erlaubt Friseur:innen ausdrücklich dekorative Kosmetik und „Nagelpflege einschließlich des Nageldesigns“. Die Grenze verläuft also nicht symmetrisch – ein Friseursalon in Wien darf Nägel machen, ein Nagelstudio aber keine Fußpflege.

Wo verläuft die medizinische Grenze?

Du behandelst keine Krankheit. Nie. Nagelpilz, entzündete Nagelbetten, diabetische Füße: Das ist Sache einer Ärztin.

Ein Nagelstudio darf keine Diagnose stellen und keine Behandlung versprechen. Was du sagen darfst und in Wien auch sagen solltest, ist der eine Satz: „Das sieht nach etwas aus, das ärztlich abgeklärt gehört.“ Alles darüber hinaus ist ein Versprechen, das dein Gewerbe nicht deckt – und im Schadensfall keine Versicherung.

Praktisch heißt das für ein Studio in Wien: Bei sichtbarer Veränderung des Nagels wird nicht überlackiert, sondern abgelehnt und verwiesen. Das kostet einen Termin und rettet den Ruf – ein Set über einer unklaren Veränderung ist genau die Geschichte, die eine Kundin weitererzählt.

Checkliste: freies Gewerbe anmelden

Acht Schritte, in der Reihenfolge, in der sie zu erledigen sind. Hak sie ab, während du sie machst – die Liste bleibt hier stehen, du musst nichts angeben.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Über deine Anmeldung entscheidet die Gewerbebehörde.

Du willst die Checkliste als Unterlage?

Wir melden uns so rasch wie möglich. Deine Daten verwenden wir nur, um deine Anfrage zu beantworten – ob du darüber hinaus von uns hören willst, entscheidest du mit dem Häkchen darüber.

Welche Materialien darfst du nicht mehr verwenden?

Hände bei der Modellage eines Nagels an einem Arbeitsplatz bei SONAIL in Wien
  • TPO – verboten seit 1. September 2025

    Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid wurde als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft und ist mit Verordnung (EU) 2025/877 in kosmetischen Mitteln verboten.

  • Auch Restbestände sind betroffen

    Die Verwendung am Gast gilt als Bereitstellung auf dem Markt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit – unabhängig davon, wann das Produkt gekauft wurde.

  • Keine Übergangsfrist, keine Ausnahme

    Eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung in kosmetischen Mitteln gibt es nicht.

Für ein Studio, das gerade erst aufsperrt, ist das eher eine gute Nachricht: Du kaufst ohnehin neu ein und musst nichts aussortieren. Für gebrauchte Ausstattung vom Vorbesitzer gilt das nicht – lies die INCI-Liste jedes übernommenen Gels, bevor du es an einem Gast verwendest. Das Verbot ist bei der WKO und beim Gesundheitsministerium dokumentiert.

Welche Hygieneregeln gelten für ein Nagelstudio?

Hände beim Feilen eines modellierten Nagels während einer Übungsstunde bei SONAIL in Wien

Hier wird es unerwartet: Die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (ARFKMV) gelten laut ihrem eigenen § 1 für genau diese drei reglementierten Gewerbe. Ein Nagelstudio ist ein freies Gewerbe und damit von dieser Verordnung formal nicht erfasst.

Das ist keine Einladung, sondern eine Warnung. Es bedeutet nur, dass dir niemand eine fertige Verordnung vorlegt – Produkthaftung, allgemeine Sorgfaltspflicht und die Erwartung deiner Gäste bleiben. Die Wirtschaftskammer bietet Nagelstudios deshalb ein freiwilliges Gütesiegel an, das genau diese Lücke füllt.

Dass für uns keine Hygieneverordnung gilt, ist das schlechteste Argument, das ich kenne. Es heißt nur, dass niemand außer dir selbst die Grenze zieht.

Parastoo Keshavarz, Ausbildung & Qualität bei SONAIL, Wien

Was tust du, wenn du mehr anbieten willst?

  1. Prüfen, unter welches Gewerbe die Leistung fällt: Fußpflege und Kosmetik sind je ein eigenes reglementiertes Gewerbe mit eigenem Befähigungsnachweis.
  2. Den Befähigungsnachweis erwerben – oder jemanden anstellen, der ihn hat: Die Berechtigung hängt am Betrieb. Ein Betrieb mit gewerberechtlicher Geschäftsführung für Kosmetik darf Kosmetik anbieten.
  3. Das zweite Gewerbe anmelden: Auch das läuft über GISA beziehungsweise den Magistrat, nur eben mit Nachweis.
  4. Oder: bei dem bleiben, was du wirklich kannst: Ein Studio in Wien, das eine Sache sehr gut macht, hat weniger Reklamationen als eines, das vier Dinge nebenbei macht. Das ist keine juristische Empfehlung, sondern eine betriebswirtschaftliche.

Häufige Fragen

Nein, nicht mit dem freien Gewerbe für Nagelmodellage. Fußpflege ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 23 GewO 1994 und verlangt einen Befähigungsnachweis.

Die Grenzen gehören in die Ausbildung, nicht in die Nachbesprechung

Bei SONAIL in Wien ist die Abgrenzung Teil des Kurses – zusammen mit dem, was du bei einer sichtbaren Veränderung des Nagels sagst und tust.

Checkliste ansehen

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 6. August 2026. Gewerbeabgrenzung, § 109 GewO, das TPO-Verbot und der Anwendungsbereich der ARFKMV wurden am 6. August 2026 an den verlinkten Quellen geprüft. Diese Seite ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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