Großbritannien zieht nach: TPO-Verbot ab 15. August 2026
Die EU hat den Schritt vor einem Jahr gemacht – die Fristen unterscheiden sich deutlich
Am 15. August 2026 tritt in Großbritannien das Verbot von TPO in kosmetischen Produkten in Kraft. Es ist dieselbe Substanz, die in der EU – und damit in Österreich – bereits seit 1. September 2025 nicht mehr verwendet werden darf.
Die Regelungen sehen ähnlich aus, unterscheiden sich aber in einem Punkt erheblich: bei den Fristen.
Die britischen Stichtage
Ab 15. August 2026 dürfen Produkte mit TPO in England, Schottland und Wales nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden. Ware, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr war, darf noch bis einschließlich 14. Februar 2027 abverkauft werden.
Danach können britische Nageldesignerinnen keine TPO-haltigen Produkte mehr einkaufen. Bereits rechtmäßig erworbene Bestände dürfen sie allerdings weiterhin aufbrauchen.
Nordirland ist ausgenommen: Dort gilt weiterhin das EU-Kosmetikrecht, das Verbot besteht also schon seit September 2025.
Warum die EU strenger war
In der EU gab es für die professionelle Anwendung keine Übergangsfrist. Die Wirtschaftskammer Österreich hat das klargestellt: Weil ein Studio das Produkt im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung an der Kundin anwendet, gilt das als Bereitstellung auf dem Markt – und die war ab dem Stichtag untersagt, ganz gleich wann eingekauft worden war.
Restbestände mussten entsorgt werden. Für viele österreichische Studios war das ein Verlust im vierstelligen Bereich innerhalb eines Tages. Die britische Lösung mit achtzehn Monaten Vorlauf und einer halbjährigen Abverkaufsfrist ist der deutlich sanftere Weg zum selben Ziel.
Was sich in Großbritannien sonst noch geändert hat
TPO ist nicht die einzige Änderung dieses Sommers. Bereits am 15. Juli 2026 sind dort zwei weitere Regelungen in Kraft getreten: das Verbot des UV-Filters 4-MBC und eine deutlich niedrigere Schwelle für die Formaldehyd-Warnung, die von 0,05 auf 0,001 Prozent gesenkt wurde. Auch für Hexylsalicylat gelten seit 15. August neue Höchstmengen.
In der EU wiederum ist am 1. Mai 2026 die achte Omnibus-Verordnung wirksam geworden – Verordnung (EU) 2026/78, in Kraft seit 2. Februar 2026. Sie ergänzt rund achtzehn weitere Stoffe in den Anhängen der Kosmetikverordnung, überwiegend aufgrund neuer CMR-Einstufungen.
Was das für Sie in Wien bedeutet
Praktisch nichts – und das ist die eigentliche Nachricht. Wer in Österreich einen Termin hat, arbeitet seit einem Jahr mit Systemen, die diese Anforderung erfüllen müssen. Das britische Datum ist vor allem dann relevant, wenn Sie Produkte aus Großbritannien beziehen oder dort einen Termin wahrnehmen.
Und es ist ein guter Anlass, dieselbe Frage zu stellen wie immer: Welches System wird an meinen Nägeln verwendet, und was steht auf der INCI-Liste?
Häufige Fragen
Bis 14. Februar 2027 dürfen britische Studios Altbestände abverkaufen, und rechtmäßig erworbene Ware dürfen sie darüber hinaus aufbrauchen. Wenn Ihnen das wichtig ist, fragen Sie dort direkt nach der INCI-Liste.
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