Skip to content

Der GISA-Eintrag: Was drinsteht und wer es sehen kann

Mit der Eintragung darfst du arbeiten. Und deine Adresse steht in einer öffentlichen Datenbank.

GISA ist das Gewerbeinformationssystem Austria und ersetzt seit März 2015 die vierzehn früheren Landesregister. Mit der Eintragung gilt dein Gewerbe als angemeldet und du darfst sofort arbeiten. Das Register ist öffentlich abfragbar: Name beziehungsweise Firma, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung kann jede Person nachsehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • GISA ersetzt seit März 2015 die vierzehn früheren Landesregister.
  • Mit der Eintragung gilt das Gewerbe als angemeldet – bei einem freien Gewerbe darfst du sofort arbeiten.
  • Das Register ist öffentlich: Name, Standort und Gewerbewortlaut kann jeder abfragen.
  • Wer von zu Hause anmeldet, macht seine Wohnadresse durchsuchbar.
  • Die Abfrage ist kostenlos und auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Die Zahlen auf einen Blick

Was ist GISA und wozu brauchst du es?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien mit Modellageplätzen

GISA steht für Gewerbeinformationssystem Austria. Es ist das zentrale Register aller Gewerbeberechtigungen in Österreich und hat im März 2015 die vierzehn dezentralen Landesregister abgelöst, die es davor gab. Anmeldung, Standortverlegung und die Bestellung einer Geschäftsführung laufen darüber elektronisch.

Für dich ist es der Moment, an dem aus einem Vorhaben ein Gewerbe wird: Mit der Eintragung gilt deine Anmeldung als erfolgt, und bei einem freien Gewerbe wie „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ darfst du ab diesem Zeitpunkt arbeiten. Es gibt keine Wartezeit und keine zusätzliche Genehmigung.

Derselbe Tag, zwei Richtungen Ab der Eintragung darfst du arbeiten – und ab der Eintragung zahlst du.

SVS-Pflichtversicherung und WKO-Mitgliedschaft entstehen mit der Anmeldung, nicht mit der ersten Kundin. Mindestens € 160,81 im Monat, auch bei null Umsatz. Die vollständige Rechnung steht auf Nagelstudio eröffnen: Kosten.

Wer kann deinen Eintrag sehen?

Jede Person. Das GISA ist ein öffentliches Register mit einer kostenlosen Abfrage auf Deutsch und Englisch. Öffentlich sichtbar sind laut GISA „der Name bzw. die Firma, der Standort und der Wortlaut der Gewerbeberechtigung“.

Was das praktisch heißt – die Zeile rechts ist der Grund, warum diese Seite existiert.

Das ist kein Argument gegen ein Studio zu Hause – es ist nur ein Argument dafür, es vorher zu wissen. In keiner Anleitung zur Gewerbeanmeldung steht dieser Satz, obwohl er für Einzelunternehmerinnen die praktisch wichtigste Folge des Eintrags ist.

Was du dagegen tun kannst Die Entscheidung liegt beim Standort, nicht beim Eintrag.

Wer die Wohnadresse nicht veröffentlichen will, braucht eine andere Standortadresse – ein Lokal, eine Stuhlmiete oder eine Betriebsstätte. Das ist eine Kostenfrage und gehört deshalb vor die Anmeldung, nicht danach.

Checkliste: freies Gewerbe anmelden

Acht Schritte, in der Reihenfolge, in der sie zu erledigen sind. Hak sie ab, während du sie machst – die Liste bleibt hier stehen, du musst nichts angeben.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Über deine Anmeldung entscheidet die Gewerbebehörde.

Du willst die Checkliste als Unterlage?

Wir melden uns so rasch wie möglich. Deine Daten verwenden wir nur, um deine Anfrage zu beantworten – ob du darüber hinaus von uns hören willst, entscheidest du mit dem Häkchen darüber.

Was ist die GISA-Zahl?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien

Die Kennnummer deines Eintrags im Register. Sie identifiziert deine Gewerbeberechtigung eindeutig und begleitet dich durch alles, was danach kommt: Sie steht auf Bescheiden, sie wird von Behörden abgefragt, und Geschäftspartner nennen sie, wenn sie deine Berechtigung prüfen wollen.

Praktisch heißt das: Notier sie dir dort, wo du sie wiederfindest. Sie wird häufiger verlangt als der Bescheid selbst – und suchen musst du sie sonst über dieselbe öffentliche Abfrage, über die auch alle anderen dich finden.

Die meisten wissen nicht, dass ihr Eintrag öffentlich ist, bis eine Kundin sie darauf anspricht. Bei einem Studio in der eigenen Wohnung ist das kein netter Moment.

Parastoo Keshavarz, Ausbildung & Qualität bei SONAIL, Wien

Wie kommst du zum Eintrag?

  1. Standort entscheiden – vorher: Er steht im Eintrag und ist öffentlich. Eine spätere Änderung ist eine Standortverlegung, kein Löschen.
  2. Gewerbewortlaut festlegen: „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“, so wie er in der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe steht.
  3. Anmelden – online über GISA oder beim Magistrat: In Wien ist die Bezirksverwaltungsbehörde der Magistrat. Für ein freies Gewerbe fällt keine Bundesverwaltungsabgabe an.
  4. GISA-Zahl entgegennehmen und sichern: Ab jetzt darfst du arbeiten – und ab jetzt laufen SVS und WKO-Mitgliedschaft.

Die persönlichen Voraussetzungen, die die Behörde dabei prüft – Alter, Ausschlussgründe nach § 13 GewO, Aufenthaltstitel – stehen auf Voraussetzungen in Österreich. Der vollständige Ablauf mit allen sieben Schritten auf Nagelstudio eröffnen.

Wozu kannst du GISA selbst benutzen?

Die Abfrage ist kostenlos – und nützlich, bevor du unterschreibst

  • Prüfen, ob ein Betrieb, bei dem du anfangen willst, die Berechtigung wirklich hat.
  • Prüfen, ob ein Studio, das dir Stuhlmiete anbietet, die passende Berechtigung führt.
  • Prüfen, welchen Gewerbewortlaut ein Anbieter tatsächlich eingetragen hat – Kosmetik ist etwas anderes als Nagelmodellage.
  • Nachsehen, wie dein eigener Eintrag von außen aussieht.
Hände beim Feilen eines modellierten Nagels während einer Übungsstunde bei SONAIL in Wien

Der dritte Punkt ist der praktisch wertvollste. Wer ein Angebot bekommt, bei dem Leistungen dabei sind, die über die Nagelmodellage hinausgehen, kann in dreißig Sekunden nachsehen, ob der Betrieb dafür überhaupt berechtigt ist. Wo die Grenze verläuft, steht auf Was darf ich nicht anbieten.

Häufige Fragen

Ja. Name beziehungsweise Firma, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung sind über eine kostenlose Abfrage für jede Person einsehbar.

Den Standort entscheidest du vor der Anmeldung

Er steht im öffentlichen Register und ist danach nur durch eine Verlegung zu ändern. Die Checkliste unten geht die Reihenfolge mit dir durch.

Checkliste ansehen

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 6. August 2026. Angaben zu GISA und zur Öffentlichkeit des Registers stammen von gisa.gv.at, geprüft am 6. August 2026. Welche Felder im Einzelfall angezeigt werden, kannst du in der kostenlosen Abfrage selbst nachsehen.

Passt dazu

Alle Seiten zu Gewerbe