Arbeitslos und Nageldesign lernen: Was seit 1. Jänner 2026 gilt
Die Regel hat sich geändert – und eine der Ausnahmen ist genau für Leute in einer Ausbildung gemacht.
Ja, du kannst arbeitslos gemeldet Nageldesign lernen, und das AMS kann Kurskosten und Lebensunterhalt übernehmen. Aber seit 1. Jänner 2026 darfst du dabei nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen. Eine dieser Ausnahmen gilt für Teilnehmer:innen an AMS-Maßnahmen ab vier Monaten und 25 Wochenstunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Jänner 2026 ist geringfügiger Zuverdienst neben Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bis auf Ausnahmen gesperrt.
- Eine der Ausnahmen gilt für AMS-Maßnahmen ab 4 Monaten Dauer und 25 Wochenstunden.
- Die Geringfügigkeitsgrenze lag zuletzt bei € 551,10 brutto im Monat.
- Das AMS kann Kurskosten, Kursnebenkosten und den Lebensunterhalt übernehmen.
- Der Termin beim AMS muss vor Kursbeginn stattfinden – danach ist es zu spät.
Die Zahlen auf einen Blick
Darfst du arbeitslos gemeldet eine Nageldesign-Ausbildung machen?

Ja. Eine Weiterbildung ist kein Grund, den Anspruch zu verlieren – im Gegenteil, das AMS fördert Kurse ausdrücklich, wenn sie deine Vermittlungschancen erhöhen. Für Nageldesign lässt sich das mit einer Zahl belegen statt mit einer Absichtserklärung: Der AMS-Karrierekompass nennt ein Einstiegsgehalt von € 1.950 bis € 2.470 brutto im Monat.
Was sich geändert hat, ist etwas anderes – und es trifft genau die Leute, die eine Ausbildung mit einem Mini-Job finanzieren wollten. Wer in Wien einen Kurs bei SONAIL plant und nebenbei geringfügig arbeitet, muss diese Seite zu Ende lesen, bevor er etwas unterschreibt.
Was hat sich am 1. Jänner 2026 beim Zuverdienst geändert?
Die Kombination ist weg Seit 1. Jänner 2026 ist es – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr möglich, neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen.
Bis dahin war das der Normalfall: Arbeitslosengeld plus ein Job bis zur Geringfügigkeitsgrenze von zuletzt € 551,10 brutto im Monat. Begründet wurde die Änderung damit, dass die Kombination die Dauer der Arbeitslosigkeit nachweislich verlängert. Wer schon eine geringfügige Beschäftigung hatte, konnte sie bis 31. Jänner 2026 beenden.
Für die Ausbildungsplanung in Wien heißt das etwas sehr Konkretes: Die Rechnung „Arbeitslosengeld plus Mini-Job finanziert mir den Kurs“ geht in den meisten Fällen nicht mehr auf. Es gibt aber sechs Ausnahmen – und eine davon ist ausgerechnet für Leute in einer Maßnahme gemacht.
Förderungs-Check: Welcher Weg passt zu dir?
Vier Fragen, dann siehst du, welche Förderwege für dich überhaupt in Frage kommen. Das Ergebnis bekommst du sofort und ohne Kontaktdaten.
Noch 4 von 4 Fragen offen.
Welche Ausnahmen gibt es – und welche betrifft eine Ausbildung?

AMS-Maßnahme ab 4 Monaten und 25 Wochenstunden
Die Ausnahme, die für eine Ausbildung zählt. Nimmst du an einer entsprechenden Maßnahme teil, bleibt geringfügiger Zuverdienst möglich. Dauer und Wochenstunden des Kurses entscheiden also nicht nur über die Förderung, sondern auch darüber, ob du deinen Mini-Job behalten darfst.
Nebenjob, den es schon vorher gab
Wer die geringfügige Beschäftigung 26 Wochen lang neben einer Vollbeschäftigung hatte und sie nach dem Jobverlust fortführt.
Langzeitarbeitslosigkeit
Nach mindestens 365 Tagen Bezug ist geringfügige Arbeit für bis zu 26 Wochen möglich.
Über 50 oder mit Behindertenstatus
Nach 365 Tagen Bezug ohne zeitliche Begrenzung.
Rückkehr nach langer Krankheit
Nach mehr als 52 Wochen Krankheit oder Rehabilitation für bis zu 26 Wochen.
Fachkräftestipendium
Wer es bezieht, darf auch unter 25 Wochenstunden geringfügig dazuverdienen. Für Nageldesign ist das allerdings keine Option: Der Beruf steht nicht auf der Ausbildungsliste.
Vier Monate und 25 Wochenstunden sind ab 2026 keine Kursdetails mehr, sondern deine Rechtslage.
Was zahlt das AMS, wenn du den Kurs machst?
- Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Lehrmittel und Prüfungsgebühren – der Betrag, der bei einer privaten Akademie auf der Rechnung steht.
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung. Innerhalb Wiens meist die Jahreskarte.
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts: Mindestens so hoch wie dein Arbeitslosengeld oder deine Notstandshilfe, inklusive Familienzuschlägen. Während des Bezugs bist du kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Die vollständige Aufstellung aller vier Förderwege – auch für den Fall, dass du in Wien wohnst und der waff dazukommt – steht auf AMS und Nageldesign-Ausbildung.
Die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern Das AMS schreibt es selbst: „Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie mit dem Kurs beginnen.“
Ein Kurs, den du schon begonnen oder bezahlt hast, ist der klassische Fall, in dem nichts mehr geht. SONAIL hält deinen Platz in Wien deshalb bis nach deinem AMS-Termin – ohne Anzahlung und ohne Unterschrift.
Wie sprichst du mit deiner AMS-Beraterin über den Kurs?

Nicht mit „Ich möchte Nägel machen“, sondern mit den fünf Angaben, an denen entschieden wird: Kursbeschreibung, Wochenstunden, Dauer in Monaten, Preis und Termin. Genau diese fünf bestimmen sowohl die Förderung als auch die Zuverdienst-Ausnahme, und SONAIL stellt sie dir für jeden Wiener Kurstermin schriftlich aus.
Der zweite Teil des Gesprächs ist die Vermittlungschance. Dafür brauchst du keine Meinung, sondern eine Quelle: das Einstiegsgehalt aus dem AMS-Karrierekompass und die Tatsache, dass „Modellieren von Fingernägeln“ ein freies Gewerbe ist – zwischen Kursende und Arbeit steht keine Prüfung.
Wer mit Stundenzahl, Dauer und Preis auf Papier ins AMS geht, führt ein anderes Gespräch als jemand, der nur eine Idee mitbringt. Das ist der ganze Unterschied, den wir beeinflussen können.
Parastoo Keshavarz, Ausbildung & Qualität bei SONAIL, Wien
Häufige Fragen
Nein. Eine Weiterbildung ist kein Grund für den Verlust des Anspruchs. Bei geförderten Maßnahmen tritt die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts an die Stelle des Arbeitslosengeldes und ist mindestens gleich hoch.
Erst das AMS, dann der Kurstermin
Wir stellen dir Kursbeschreibung, Wochenstunden, Dauer und Preis schriftlich aus und halten deinen Platz in Wien, bis deine Zusage da ist.
Förderungs-Check startenRechtsstand und Quellen
Rechtsstand: 5. August 2026. Die Angaben zum Zuverdienstverbot und zu den Ausnahmen stammen von der Arbeiterkammer und der WKO und wurden am 5. August 2026 geprüft. Ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, entscheidet das AMS im Einzelfall – diese Seite ist eine Orientierung, keine Auskunft.
- Arbeiterkammer: Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld eingeschränkt · Stand abgerufen 5. August 2026
- WKO: Änderung bei der geringfügigen Beschäftigung ab 1.1.2026 · Stand abgerufen 5. August 2026
- AMS: Aus- und Weiterbildungsbeihilfen · Stand 16. November 2025
- AMS Karrierekompass: Berufsinformation Fingernageldesigner:in · Stand August 2026