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Ausländische Ausbildung anerkennen lassen: Für Nageldesign brauchst du das nicht

Der Satz, der dir in Österreich Monate spart.

Für Nageldesign brauchst du keine Anerkennung. Eine formale Anerkennung ist in Österreich nur bei reglementierten Berufen möglich – und „Modellieren von Fingernägeln“ ist ein freies Gewerbe. Du meldest es ohne jeden Nachweis an. Für nicht-reglementierte Berufe gibt es nur die freiwillige Bewertung, die keine rechtliche Wirkung hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formale Anerkennung ist nur in reglementierten Berufen möglich.
  • Nageldesign ist ein freies Gewerbe – es gibt kein Verfahren, das du durchlaufen könntest.
  • Für nicht-reglementierte Berufe gibt es die Bewertung: eine Empfehlung ohne rechtliche Wirkung.
  • Für Kosmetik und Fußpflege sieht es anders aus – die sind reglementiert.
  • Was du für die Gewerbeanmeldung brauchst, ist ein Ausweis, ein Meldezettel und ggf. dein Aufenthaltstitel.

Die Zahlen auf einen Blick

Musst du deine ausländische Ausbildung für Nageldesign anerkennen lassen?

Zwei Teilnehmerinnen üben Nagelmodellage im Schulungsraum von SONAIL in Wien, Werkzeug und Lampe am Arbeitsplatz

Nein, und zwar nicht, weil es einfach wäre, sondern weil es das Verfahren für diesen Beruf nicht gibt. Das österreichische Anerkennungsportal formuliert es klar: „Die formale Anerkennung (Berufszulassung) beruflicher Qualifikationen ist nur in reglementierten Berufen möglich.“ Nageldesign ist kein reglementierter Beruf – „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ steht auf der Liste der freien Gewerbe.

Für dich heißt das: Es gibt keinen Antrag, den du stellen müsstest, keine Behörde, die dein Zeugnis prüft, und keine Wartezeit. Wenn du bei SONAIL in Wien angestellt arbeiten willst, brauchst du gar nichts davon – die Gewerbeberechtigung hat der Betrieb. Wenn du selbstständig arbeiten willst, meldest du das freie Gewerbe an, ohne einen Nachweis vorzulegen.

Die Frage ist meistens falsch gestellt Sie lautet nicht „Wird mein Zeugnis anerkannt?“, sondern „Ist mein Beruf reglementiert?“

Ist er es, gibt es ein Verfahren – und es kann dauern. Ist er es nicht, gibt es keines, und dein Zeugnis ist eine Information für Arbeitgeber statt eine Bedingung für den Berufszugang. Für Nageldesign gilt der zweite Fall.

Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Bewertung?

Beide Wörter werden durcheinandergebracht, und sie bedeuten sehr Unterschiedliches.

Beraten wird zu beidem an den vier AST-Anlaufstellen für Berufsanerkennung in Wien, Linz, Graz und Innsbruck. Für Nageldesign ist der Gang dorthin optional – für Kosmetik oder Fußpflege ist er der erste Schritt.

Förderungs-Check: Welcher Weg passt zu dir?

Vier Fragen, dann siehst du, welche Förderwege für dich überhaupt in Frage kommen. Das Ergebnis bekommst du sofort und ohne Kontaktdaten.

Wie ist deine Situation gerade?
Bist du beim AMS gemeldet?
Ist dein Hauptwohnsitz in Wien?
Wie alt bist du?

Noch 4 von 4 Fragen offen.

Was brauchst du stattdessen, um in Wien zu arbeiten?

  • Als Angestellte: den Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang: Die Gewerbeberechtigung hat der Betrieb. Was du klären musst, ist nicht dein Zeugnis, sondern ob dein Titel eine unselbstständige Beschäftigung erlaubt.
  • Selbstständig: einen Ausweis und einen Meldezettel: Dazu bei Nicht-EU-Staatsangehörigkeit der Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige sind gleichgestellt.
  • Einen Gewerbestandort in Österreich: Einen inländischen Wohnsitz brauchst du dafür grundsätzlich nicht.
  • Nichts weiter: Kein Zeugnis, keine Übersetzung, keine Beglaubigung, keine Anerkennung. Die Anmeldung eines freien Gewerbes ist außerdem gebührenfrei.

Der Aufenthaltstitel ist die eigentliche Frage Nicht dein Abschluss entscheidet, sondern dein Titel.

Ob du in Österreich unselbstständig oder selbstständig arbeiten darfst, steht in deinem Aufenthaltstitel – und dazu gibt diese Seite bewusst keine Auskunft, weil die Antwort vom einzelnen Titel abhängt. Kläre das vor der Anmeldung mit der zuständigen Stelle.

Und wenn du Kosmetik oder Fußpflege machen willst?

Der Arbeitsbereich im SONAIL Studio in der Burggasse in Wien

Dann kehrt sich alles um. Kosmetik (Schönheitspflege) und Fußpflege sind reglementierte Gewerbe: Dort verlangt die Behörde einen Befähigungsnachweis, und dort ist die Anerkennung deiner ausländischen Qualifikation tatsächlich der Weg – oder die individuelle Befähigung, wenn die Ausbildung nicht eins zu eins passt.

Das ist der praktische Grund, warum in Wien so viele mit einer Beauty-Ausbildung aus dem Ausland bei den Nägeln anfangen: Es ist der einzige der drei Berufe, bei dem zwischen dir und der ersten Kundin kein Verfahren steht. Die vollständige Gegenüberstellung steht auf Umschulung Kosmetik in Österreich.

Die meisten, die zu uns kommen, haben Monate damit gerechnet, ein Zeugnis anerkennen zu lassen. Für die Nägel gibt es dieses Verfahren gar nicht – das ist jedes Mal der Moment, in dem sich das Gespräch dreht.

Parastoo Keshavarz, Ausbildung & Qualität bei SONAIL, Wien

Lohnt sich die Bewertung trotzdem?

In einem Fall ja: wenn du deine ausländische Ausbildung gegenüber einem Arbeitgeber oder dem AMS einordnen lassen willst. Die Bewertung ist eine offizielle Empfehlung beziehungsweise ein Gutachten – sie erlaubt dir nichts, was du nicht ohnehin dürftest, aber sie übersetzt deinen Abschluss in etwas, das hier jemand einschätzen kann.

Für die Gewerbeanmeldung brauchst du sie nicht, und du solltest den Kursbeginn nicht davon abhängig machen. Beraten wird kostenlos an den vier AST-Anlaufstellen.

Häufige Fragen

Nein. Formale Anerkennung ist nur in reglementierten Berufen möglich, und Nageldesign ist ein freies Gewerbe. Es gibt kein Verfahren, das du durchlaufen müsstest.

Kein Verfahren, aber trotzdem etwas zu lernen

Was in Wien tatsächlich zählt, ist, ob dein Set vier Wochen hält. SONAIL bildet genau dafür aus – und sagt dir vorher, welche Unterlagen du für welchen Weg brauchst.

Förderungs-Check starten

Rechtsstand und Quellen

Rechtsstand: 6. August 2026. Die Angaben zu Anerkennung, Bewertung und Gewerbestatus wurden am 6. August 2026 an den verlinkten Quellen geprüft. Zu Aufenthaltstiteln gibt diese Seite bewusst keine Auskunft – das hängt vom einzelnen Titel ab.

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